1. Abschluss des Vertrages
1.1 Diese Sonderbedingungen für die NIAGARA-FLAT gelten zwischen der Niagara Carwash GmbH („NCW“) und dem die NIAGARA-FLAT abschließenden Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes mindestens in Textform vereinbart wurde. Kunde ist die im elektronischen Antrag zur NIAGARA-FLAT benannte Person.
1.2 Für die Inanspruchnahme der Reinigungs- und Pflegeleistungen der NCW gelten zudem die unter www.niagara-carwash.de/agb veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus gilt die unter www.niagara-carwash.de/datenschutz veröffentlichte Datenschutzerklärung der NCW. Die Nutzung der NIAGARA- FLAT erfolgt unter Beachtung der am jeweiligen Fahrzeugpflegecenter aushängenden allgemeinen Hausordnung. NCW ist es gestattet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung und die Hausordnung zu ändern, zu ergänzen oder insgesamt zu ersetzen, insbesondere wenn sich aufgrund des konkreten Nutzerverhaltens die Notwendigkeit hierzu ergibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
1.3 Die NIAGARA-FLAT kann ausschließlich online unter www.niagara-carwash.de oder durch Nutzung der Niagara- App beantragt werden. Hierfür ist zunächst die Registrierung als Kunde erforderlich. Dann können der Antrag, das SEPA- Lastschriftmandat und die Bestätigung über den Empfang einer Information über Widerrufsrechte ausgefüllt werden. Mit Betätigung des Buttons „Antrag absenden“ sowie der Zahlung des Preises für die Erstlaufzeit gibt der Kunde ein bindendes Angebot zum Abschluss der NIAGARA-FLAT ab. Die Annahme des Angebotes durch NCW ist erfolgt, sobald NCW an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse oder an die Niagara-App eine Bestätigung der Antragsannahme übermittelt.
2. Nutzung der NIAGARA-FLAT
2.1 Die NIAGARA-FLAT berechtigt den Kunden, in einem vom Kunden gewählten Fahrzeugpflegecenter der NCW ein über das amtliche Kennzeichen zu identifizierendes Fahrzeug mit dem vom Kunden für die NIAGARA-FLAT gewählten Waschprogramm innerhalb der Laufzeit der NIAGARA-FLAT und der jeweils geltenden Öffnungszeiten des Fahrzeugpflegecenters so oft waschen zu lassen, wie der Kunde dies möchte, maximal jedoch einmal pro Kalendertag (auch, wenn dabei eine sog. Gratis-Wäsche eingesetzt wird).
2.2 Die NIAGARA-FLAT gilt ausschließlich am Standort des bei Abschluss der NIAGARA-FLAT vom Kunden gewählten Fahrzeugpflegecenters und nicht an anderen Filialen der NCW. Die Nutzung der NIAGARA-FLAT kann ausschließlich zu den jeweils geltenden Öffnungszeiten und im Rahmen der Kapazitäten des bei Abschluss der NIAGARA-FLAT vom Kunden gewählten Fahrzeugpflegecenters erfolgen; ein Recht auf Vorrang vor anderen Kunden oder auf Freihaltung von Kapazitäten besteht nicht. Die NIAGARA-FLAT gilt ausschließlich für das Fahrzeug, dessen gültiges und zugeteiltes amtliches Kennzeichen bei Abschluss der NIAGARA-FLAT durch den Kunden angegeben wurde. Im Regelfall wird der Kunde und die zugehörige NIAGARA-FLAT im Kassenbereich des bei Abschluss der NIAGARA-FLAT ausgewählten Fahrzeugpflegecenters über das hinterlegte amtliche Kennzeichen kamerabasiert identifiziert. Die NIAGARA-FLAT gilt ausschließlich für das durch den Kunden bei Abschluss der NIAGARA-FLAT gewählte Waschprogramm. Die Zurverfügungstellung von Selbstbedienungs-Saugerplätzen sowie weitere Serviceleistungen wie Druckluft-Ausblaspistolen, Mülleimer o.ä. stellen keine eigenständigen Leistungsmerkmale der NIAGARA-FLAT dar.
2.3 Die NIAGARA-FLAT gilt nicht für Taxen, Mietwagen, Car- Sharing-Fahrzeuge und ähnliche Fahrzeuge der gewerblichen Personenbeförderung. Die NIAGARA-FLAT gilt zudem nicht für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen.
2.4 Es obliegt dem Kunden vor Abschluss der NIAGARA-FLAT zu prüfen, ob sein Fahrzeug für die maschinelle Reinigung im vom Kunden ausgewählten Fahrzeugpflegecenter geeignet ist. Generell nicht geeignet sind bauartbedingt Fahrzeuge mit (i) Reifen und/oder Felgen mit einer Breite von mehr als 34,0 Zentimetern, (ii) Reifenflanken mit einer Höhe von weniger als 8,0 Zentimetern (Niederquerschnitt), (iii) Felgen mit überstehendem Felgenrand/Felgenbett (die Felge ist breiter als der Reifen), (iv) Spurverbreiterungen an der Hinterachse, (v) nicht durch den Hersteller angebrachten nachgerüsteten Fahrzeuganbauteilen, (vi) montierten Dach- oder Heckgepäckträgern, (vii) Reisemobilaufbau, (viii) einem Höhen- oder Breitenmaß über den am jeweiligen Fahrzeugpflegecenter zulässigen Maximalmaßen (diese sind im Einfahrtsbereich vor der Kasse jeweils deutlich sichtbar angegeben). Darüber hinaus sind typbedingt sämtliche Pickup-Fahrzeugaufbauten (Ladefläche hinter Personenkabine) sowie Fahrzeuge des Typs Dodge RAM und Mercedes G-Klasse generell für eine maschinelle Reinigung bei NCW nicht geeignet. In Zweifelsfällen kann der Kunde vor einer Nutzung der Reinigungs- und Pflegeleistungen der NCW unter www.niagara-carwash.de im Abschnitt „FAQ“ nachsehen, seine Frage per E-Mail an info@niagara- carwash.de senden oder die Mitarbeiter der NCW vor Ort konsultieren.
2.5 In Fällen höherer Gewalt ist die NCW für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren vertraglichen Verpflichtungen unter der NIAGARA-FLAT befreit und kann deren Erfüllung zulässigerweise verweigern. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle der NCW liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, insbesondere (aber nicht ausschließlich) Feuerschäden, Überschwemmungen, Erdbeben oder ähnliche Naturereignisse, Krieg, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, unverschuldete Betriebsstörungen (insbesondere Stromausfälle, Ausfälle der Gas- oder Wasserversorgung oder der Entwässerung, erforderliche Umbauten und Renovierungen), behördliche oder gerichtliche Entscheidungen/Verfügungen. Die NCW wird sich nach Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
2.6 Sofern der Kunde die NIAGARA-FLAT mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen hat, steht ihm das Recht zu, innerhalb der Laufzeit – erstmalig aber ab dem zweiten Monat der Laufzeit – bis zu zwei (2) Mal eine Anpassung der NIAGARA-FLAT wegen Fahrzeugwechsels zu verlangen. Hierzu hat der Kunde unter Nachweis des Fahrzeugwechsels NCW unter info@niagara-carwash.dezu informieren. Die E- Mail muss folgende Mindestangaben enthalten: (i) Name des Kunden, (ii) die der NCW zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse des Kunden, (iii) das bisherige amtliche Kennzeichen für das die NIAGARA-FLAT besteht, sowie. das neue amtliche Kennzeichen für das die NIAGARA-FLAT künftig bestehen soll, (iv) Nachweis für den Fahrzeugwechsel. Die NCW wird den Änderungswunsch im Rahmen üblicher Bearbeitungszeiten bearbeiten und die Änderung – falls diese zulässigerweise beantragt wurde – per E-Mail an den Kunden bestätigen. Die Änderungen werden ab dem Zeitpunkt der Bestätigung durch NCW wirksam und können dann sofort genutzt werden.
2.7 Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der Nutzung der NIAGARA-FLAT im Einzelfall ein höherwertiges Waschprogramm als das für die NIAGARA-FLAT ausgewählte Waschprogramm zu bestellen. In diesem Fall muss der Kunde dies an der Kasse des Fahrzeugpflegecenters unter Hinweis auf die bestehende NIAGARA-FLAT ausdrücklich mitteilen. Dem Kunden wird dann die insoweit erforderliche Zuzahlung mitgeteilt. Zahlt der Kunde diese, erhält er das ausgewählte höherwertige Waschprogramm. Zahlt er diese nicht, erhält er das für die NIAGARA-FLAT ausgewählte Waschprogramm. Sollte der Kunde im Einzelfall wünschen, ein günstigeres Waschprogramm als das für die NIAGARA-FLAT ausgewählte Waschprogramm zu erhalten, erhält er dieses günstigere Waschprogramm, ohne dass dadurch Erstattungsansprüche des Kunden entstehen.
3. Laufzeit
3.1 Die NIAGARA-FLAT kann vom Kunden entweder für eine tagesgenaue Laufzeit von vier Wochen oder für eine tagesgenaue Laufzeit von einem Jahr erworben werden.
3.2 Die NIAGARA-FLAT beginnt mit dem Tag der Gutschrift des Erstbeitrages für die gewählte Laufzeit oder der Bestätigung der Registrierung des angemeldeten Kennzeichens durch die NCW, je nachdem welches der beiden Ereignisse später eintritt. Die NIAGARA-FLAT verlängert sich nach Ablauf einer Erst- oder Folgelaufzeit automatisch um den Zeitraum der vorangehenden Laufzeit, wenn weder der Kunde noch die NCW die NIAGARA-FLAT zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt hat. Die im Rahmen der Kündigung einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt bei der NIAGARA-FLAT mit einer Laufzeit von vier Wochen fünf Werktage, bei der NIAGARA- FLAT mit einer Laufzeit von einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate.
3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der NIAGARA- FLAT aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für die NCW liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere – aber nicht ausschließlich – dann vor, wenn
3.3.1 die NIAGARA-FLAT entgegen diesen Sonderbedingungen für die NIAGARA-FLAT mit einem Fahrzeug der gewerblichen Personenbeförderung oder einem mit Wechselkennzeichen ausgestatteten Fahrzeug in Anspruch genommen wird;
3.3.2 die Einlösung einer im Rahmen des erteilten SEPA- Lastschriftmandates oder im Rahmen der hinterlegten Kreditkarte versuchten Abbuchung einer Folgezahlung durch den Kunden oder die Bank des Kunden verweigert wird oder der Kunde das SEPA- Lastschriftmandat kündigt;
3.3.3 das vom Kunden angegebene Fahrzeug für die automatisierte Fahrzeugwäsche im vom Kunden ausgewählten Fahrzeugpflegecenter nicht geeignet ist, z.B. bauartbedingt oder typbedingt;
3.3.4 der Kunde durch das Personal der Niagara Carwash GmbH in Ausübung des Hausrechts wegen schuldhaften Fehlverhaltens vom Grundstück des Fahrzeugpflegecenters verwiesen werden muss.
3.4 Jede Kündigung kann schriftlich, in Textform per E-Mail (soweit an NCW gerichtet an die E-Mail info@niagara- carwash.de; soweit an den Kunden gerichtet an die von diesem zuletzt der NCW mitgeteilte E-Mail-Adresse) oder im elektronischen Kundenportal durch Nutzung des dort eingerichteten Kündigungsbuttons (Login-Bereich auf www.niagara-carwash.de oder in der Niagara-App) erfolgen. Jede Kündigung muss folgende Mindestangaben enthalten: Name des Kunden, die der NCW zuletzt mitgeteilte E-Mail- Adresse des Kunden, das amtliche Kennzeichen für das die NIAGARA-FLAT besteht und das Fahrzeugpflegecenter, für das die NIAGARA-FLAT abgeschlossen wurde.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Der Preis der NIAGARA-FLAT richtet sich nach der vom Kunden gewählten Laufzeit der NIAGARA-FLAT und dem für die NIAGARA-FLAT gewählten Waschprogramm. Die Preise können den Veröffentlichungen der NCW auf www.niagara- carwash.de entnommen werden.
4.2 NCW ist berechtigt, für Folgelaufzeiten der Erstlaufzeit der NIAGARA-FLAT (nicht aber für die Erstlaufzeit) die Preise der NIAGARA-FLAT von Zeit zu Zeit nach billigem Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit den Reinigungs- und Pflegeleistungen der NCW verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Für jede Folgelaufzeit gelten die am Tag des Beginns der Folgelaufzeit von NCW veröffentlichten und ggf. geänderten Preise, vorausgesetzt, diese wurden mindestens dreißig (30) Tage zuvor bekanntgegeben. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis der von NCW angebotenen Reinigungs- und Pflegeleistungen beeinflussen, sind Wasser-, Energie-, Reinigungsmittel- und Entsorgungskosten, Kosten für die technische Bereitstellung der Leistungen (z.B. Ersatzteilpreise der Waschtechnik, Kosten des Reinigungsmaterials), Kosten des Vertriebs (z. B. Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Softwarelizenzen) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Preisänderungen gelten ausschließlich für Verlängerungszeiträume als Folgelaufzeiten der Erstlaufzeit. Der Kunde kann die NIAGARA-FLAT jederzeit während der Erstlaufzeit mit Wirkung zum Ablauf der Erstlaufzeit kündigen, um zukünftige Belastungen mit Preisänderungen zu vermeiden. Ein Anspruch des Kunden gegen NCW auf unveränderte Fortführung der NIAGARA-FLAT zu den Ursprungspreisen über die Erstlaufzeit hinaus besteht nicht.
4.3 Bei Beantragung der NIAGARA-FLAT zahlt der Kunde den Preis für die Erstlaufzeit per SEPA-Lastschriftmandat, Girocard, PayPal, Apple-Pay, Google-Pay oder Kreditkarte. Dies ermöglicht der NCW, die Zahlungsdaten zu verifizieren. Für Folgelaufzeiten erteilt der Kunde ein SEPA- Lastschriftmandat oder hinterlegt eine Kreditkarte. Die Folgezahlungen werden sodann jeweils zehn (10) Bankarbeitstage vor Ablauf der Erst- bzw. aktuell laufenden Folgelaufzeit fällig und von NCW auf der vom Kunden angegebenen Bankverbindung oder von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht.
4.4 Eine Rückerstattung von für die NIAGARA-FLAT geleisteten Zahlungen ist ausgeschlossen, es sei denn NCW hat zu vertreten, dass der Kunde die unter NIAGARA-FLAT geschuldeten Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann.
5. Kommunikation und Newsletter
Dem Kunden ist bewusst, dass bei der Kommunikation per E- Mail technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass Dritte Nachrichten öffnen, lesen oder verändern. Der Kunde erklärt sich durch Bekanntgabe seiner E-Mail- Adresse im Rahmen des Abschlusses der NIAGARA-FLAT gleichwohl einverstanden, dass die Kommunikation zwischen NCW und dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form erfolgt.
6. Newsletter
Der Kunde hat die Möglichkeit, den Newsletter der NCW kostenfrei zu abonnieren. Hierfür gibt der Kunde seine E- Mailadresse entweder in der hierfür vorgesehenen Maske im nach dem Update erscheinenden Pop-Up, unter dem Menüpunkt „Mehr“ im Reiter „Meine Daten“ ein oder direkt über unsere Webseite, wo er sich über das dafür vorgesehene Feld zum Newsletter anmelden kann. Sodann erhält der Kunde eine E-Mail, die eine Aufforderung enthält, das Abonnement des Newsletters über den in der E-Mail enthaltenen Bestätigungslink zu bestätigen. Den Newsletter kann der Kunde in der App unter „Meine Daten“ und unter der E-Mailadresse info@niagara-carwash.de oder über den jedem Newsletter angehangenen Link jederzeit widerrufen.
7. Haftung von NCW
7.1 NCW weist den Kunden darauf hin, dass die Hinweise der Fahrzeughersteller zur Häufigkeit der Fahrzeugwäsche unbedingt auch im Rahmen der NIAGARA-FLAT zu beachten sind. Eine Haftung für negative Auswirkungen am Fahrzeug des Kunden, die auf einer besonderen intensiven Nutzung der NIAGARA-FLAT beruhen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
7.2 Im Übrigen ist die Haftung von NCW für vertragswesentliche Pflichten von NCW unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von NCW bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung von NCW wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubter Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden bei Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von NCW, deren gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von NCW beruht.