Niagara Carwash gmbh

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

 (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis des Kunden mit der Niagara Carwash GmbH, Adolf-Dembach-Straße 16, 47829 Krefeld (im Folgenden kurz „Niagara Carwash“ genannt) über die Nutzung (ggf. mit zugehörigen Nebenleistungen) der von der Niagara Carwash betriebenen (Auto-)Waschanlagen.

§1 Vertragsgegenstand

(1)         Durch den Abschluss der Nutzungsvereinbarung des Kunden mit der Niagara Carwash an der Kasse der einzelnen Filiale, kommt ein Vertrag über eine Fahrzeugwäsche zustande. Niagara Carwash gewährleistet dabei eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge.

(2)        Während des Aufenthalts auf dem Gelände der Filiale von Niagara Carwash sind jedwede Anweisungen der Mitarbeiter von Niagara Carwash gegenüber dem Kunden unbedingt zu beachten. Auf dem Betriebsgelände der Filiale von Niagara Carwash gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

§2 Allgemeine Einfahrbedingungen

(1)         Das Personal der Niagara Carwash kann alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung des Fahrzeugs und/oder der Waschanlage führen könnte. Sollte diese Zurückweisung nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung erfolgen, so stellt dies einen Rücktritt aus wichtigem Grund dar, mit der Folge, dass dem Kunden eine bereits darauf entrichtete Zahlung unverzüglich erstattet wird.

(2)         Der Kunde ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges, der nachfolgenden Fahrzeuge oder der Waschanlage führen könnten. Ein solcher Umstand liegt insbesondere vor, wenn das Fahrzeug einen Vorschaden hat.

(3)         Nicht zulässig ist die Einfahrt für Fahrzeuge, die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweisen:

(a) Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 34,0 cm;
(b) Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 8,0 cm;
(c) Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen);
(d) Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse;
(e) Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen;
                           (f) Fahrzeuge deren Höhe über dem zulässigen Maß liegen (die maximal zulässige Fahrzeughöhe ist im Einfahrtsbereich vor der Kasse der jeweiligen Filiale deutlich sichtbar kenntlich gemacht); 

(g) Oldtimer mit einem Fahrzeugalter (Erstzulassung) von über 20 Jahren.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug auf die vorstehenden Eigenschaften hin zu überprüfen. Im Zweifel hat er eine Einfahrt in die Waschanlage zu unterlassen.

(4)         Bei Einfahrt in den Waschtunnel der Waschanlage hat der Kunde die folgenden Bedingungen einzuhalten:

(a) Bedienungshinweise des Herstellers des Fahrzeugs zur Nutzung von Waschstraßen sind unbedingt zu beachten;
(b) Türen, Fenster und Tankklappen müssen sicher verriegelt sein, Nummernschilder müssen vorschriftsgemäß angebracht sein;
(c) Dachgepäckträger, angebrachte Schilder und sonstige Aufbauten sind zu demontieren;
(d) Ausziehbare Antennen sind einzufahren/einzuziehen; abschraubbare Antennen sind zu demontieren;
(e) Sämtliche Assistenzsysteme, die ein freies Rollen unterbinden (z.B. Anfahrhilfen, Notbremssysteme, automatische Parkbremse) oder solche, die in anderer Weise selbstständig aktiv werden (z.B. Scheibenwischer mit Regensensor, Automatikantennen, Abstandssysteme), sind zu deaktivieren;
(f) Bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe ist das Fahrzeug unmittelbar nach Einweisung der Mitarbeiter von Niagara Carwash in die automatisierte Schleppkette in den Leerlauf zu versetzen. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe ist das Getriebe in Stellung „N“ zu setzen und die Zündung entsprechend der Betriebsanleitung einzustellen, im Zweifel ist der Motor eingeschaltet zu lassen; der Kunde hat so sicherzustellen, dass das Fahrzeug während des Waschvorgangs frei rollen kann.

§3 Verhalten während der Durchfahrt des Waschtunnels

Nach Einfahrt und während der Durchfahrt des Waschtunnels der Waschanlage hat der Kunde die folgenden Bedingungen einzuhalten:

(1)         Das aktive Eingreifen (wie Lenken, Bremsen, Kuppeln) in den Betrieb des Fahrzeugs ist untersagt. Das Fahrzeug wird automatisch mit einer Schleppkette durch die Waschanlage gezogen. Im Notfall ist der Kunde gehalten, etwa durch Betätigung der Hupe des Fahrzeugs die Mitarbeiter der Niagara Carwash auf seine Notlage aufmerksam zu machen.

  (2)       Der Kunde darf erst wieder aktiv in die Führung des Fahrzeugs eingreifen, wenn ihm am Ende der Durchfahrt die dort angebrachte Ampel „grün“ zeigt und ihn so zur Ausfahrt aus der Waschanlage auffordert. Der Kunde hat dann unverzüglich die Ausfahrt zu räumen.

§4 Haftung und Haftungsbeschränkung

         (1)      Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen dieses § 4 nichts anderes ergibt, haftet Niagara Carwash bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2)         Auf Schadensersatz haftet Niagara Carwash – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3)         Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Niagara Carwash, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zum Beispiel Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt;

(4)        Fahrzeuge mit Folierungen werden in Bezug auf die Gefahr einer Beschädigung an der Folierung und/oder einer durch das Ablösen der Folierung verursachten anderen Beschädigung ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden gewaschen.

(5)        Der Kunde ist im Fall von offensichtlich erkennbaren, mutmaßlich im Rahmen der Fahrzeugwäsche verursachten Schäden des Eigentums gehalten, diese Schäden vor Verlassen des Betriebsgeländes bei Niagara Carwash bzw. deren Mitarbeitern anzuzeigen.

§5 Zahlung

Die Bezahlung der jeweiligen Fahrzeugwäsche (und ggf. der Nebenleistungen) erfolgt an der Kasse der jeweiligen Filiale. Der Kunde hat dabei die Möglichkeit die Zahlung entweder bar oder unbar (Kreditkarte, EC-Karte, Kundenkarte) vorzunehmen.

§ 6 Verbraucherschlichtung

Niagara Carwash nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

Stand der AGB: 01.02.2025

 

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